Richtlinien zum barrierefreien Surfen im Internet
Gleichberechtigung spielt in der heutigen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Besonders aus diesem Grund setzten sich viele Unternehmen für ein barrierefreies Internet ein. Dies soll Mensch, welche beispielsweise eine Sehbehinderung haben, die Kommunikation durch einen Computer und das Internet erleichtern. Apple ist beispielsweise ein Unternehmen, welches diesen Punkt bereits erkannt hat. So findet man hier viele Angebote, welche auch Menschen mit Sehproblemen eine Barrierefreiheit ermöglicht. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelung, welche dies besonder für den Internetauftritt von Behörden vorschreiben.
Die gesetzlichen Richtlinien
Bereits im Juli 2002 wurde einer Verordnung über barrierefreie Informationstechnik durch die Bundesregierung verabschiedet. Diese verpflichtet alle Bundesbehörden, Landesverwaltungen und Träger mit öffentlicher Gewalt dazu, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Da dies ein Erlass der Bundesregierung ist, gelten diese Vorschriften auch nur auf der Bundesebene. Allerdings haben auch viele Länder solche Beschlüsse gefasst, womit auch in den einzelnen Bundesländern diese Gesetze zu Barrierefreiheit eingehalten werden müssen. Die USA ist in diesem beispiel ein Vorreiter. Dort ist bereits jede Kommune auf die Barrierefreiheit im Netz eingestellt. Dies soll, wenn auch erst in naher Zukunft, auch in Deutschland der Fall sein. Somit werden die öffentlichen Einrichtung nun nach und nach umgestellt.
In der Zielvereinbarung der Verordnung aus dem Jahre 2002 wurde von der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass auch gewerbliche Unternehmen, welche im Internet aktiv sind, einen barrierefreien Auftritt anbieten müssen. Allerdings besteht dazu noch keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch halten sich bereits viele Firma, allein aus wirtschaftlichen Gründen, an diese Maßgaben.
Gesetz zur Gleichstellung
In Deutschland gilt das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Auf diesem Gesetz wurde auch die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik durch die Bundesregierung aufgebaut. Ebenso gilt in Deutschland das Gleichbehandlungsgesetz. Somit dürfen Behinderte nicht schlechter gestellt und benachteiligt werden.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
Bereits im Jahre 1999 wurden Richtlinien definiert, welche die Gleichbehandlung von beeinträchtigten Mensch im Internet regeln sollen. Dies wurden vom sogenannten World Wide Web Consortium aufgestellt. Zu diesem zählen, unter anderem, führende große Unternehmen, wie beispielsweise Microsoft. Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz orientiert sich dabei überwiegend an den Richtlinien aus dem Jahre 1999. Ziel ist es, dass Internet weltweit für alle zugänglich zu machen. Die Richtlinien wurden Web Content Accessibility Guidelines genannt und von der Web Accessibility Initiative ins Leben gerufen. Bereits im Jahre 1999 waren diese Richtlinien als offizielle Standards anerkannt. Die aktuelle Verfassung dieser Richtlinien trat 2008 in Kraft und bildet die Grundlage der Verordnung 2.0 der Bundesregierung, welche 2011 verabschiedet wurde. Die Richtlinien regeln alle gestalterischen und technischen Bedingungen, welche eine Barrierefreiheit im Netz ermöglichen. Dabei sind diese nach vier Prinzipien gegliedert. Diese teilen sich auf in Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit, aber auch in die Stabilität der Technik.
Die Umsetzung
Bis 2016 muss eine komplette Umstellung der Barrierefreiheit gewährleistet sein. So sieht es die Verordnung der Bundesregierung vor. Diese enthält insgesamt 14 Richtlinien, welche für eine derartige Internetseite wichtig sind. Nach der Meinung von Experten genügt es allerdings, wenn vier bis fünf Richtlinien umgesetzt werden, damit Sehbehinderte die Internetseite voll nutzen können. Diese können in drei Bereiche unterteilt werden. Zum einen sind es die Basics. Diese Richtlinien müssen unbedingt umgesetzt werden. Dann gibt es noch die „Should have“ und „Nice to have“ Richtlinien, welche einen ergänzenden Charakter aufweisen. Die Wahrnehmbarkeit beschäftigt sich mit allen Dingen, welche den Inhalt einer Website betreffen. In diesen Richtlinien sind Grafiken und beispielsweise Schriftgrößen geregelt. Die Bedienbarkeit umfasst Bereiche wie die Zugänglichkeit zur Tastatur und Orientierungs- und Navigationshilfen. Die Richtlinien für die Verständlichkeit sollen erst einmal für klare und leicht verständliche Texte sorgen. Ebenso umfasst sich dieser Bereich allerdings auch mit Korrekturaufgaben, wie beispielsweise eine automatische Berichtigung der Eingaben.Das Prinzip der Robustheit soll die Kompatibilität mit Benutzeragenten sicherstellen. All diese vier Prinzipien sind ein Muss, welches in den Internetseiten umgesetzt werden müssen.